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   BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02   

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https://dejure.org/2002,8860
BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02 (https://dejure.org/2002,8860)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.2002 - 2 BvR 357/02 (https://dejure.org/2002,8860)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 2002 - 2 BvR 357/02 (https://dejure.org/2002,8860)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grenzen der Beweiswürdigung - Wiederaufnahmeverfahren - Additionsverfahren - Verurteilung durch Strafbefehl - Aussicht auf Erfolg

  • Judicialis

    StPO § 33a; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 33a; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Erschöpfung des Rechtswegs bei Rüge einer Gehörsverletzung in einem strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02
    Er schließt auch das Recht ein, Äußerungen zur Rechtslage abzugeben (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Das Gericht ist danach verpflichtet, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfGE 81, 97 ; 83, 24 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02
    Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlass eines Beschlusses im Strafverfahren rechtliches Gehör nicht gewährt worden, so fordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung, dass er zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).

    Dabei ist § 33a StPO so auszulegen und anzuwenden, dass er jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02
    Das Gericht ist danach verpflichtet, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfGE 81, 97 ; 83, 24 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02
    Das Gericht ist danach verpflichtet, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfGE 81, 97 ; 83, 24 ; 86, 133 ).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02
    Ob § 33a StPO auch einer weiter gehenden Fehlerkorrektur dient (vgl. BGHSt 45, 37 ), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02
    Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlass eines Beschlusses im Strafverfahren rechtliches Gehör nicht gewährt worden, so fordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung, dass er zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02
    Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlass eines Beschlusses im Strafverfahren rechtliches Gehör nicht gewährt worden, so fordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung, dass er zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 2 BvR 1027/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungenan die Ausgestaltung des

    Auszug aus BVerfG, 26.03.2002 - 2 BvR 357/02
    Will ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde rügen, ihm sei bei Erlass eines Beschlusses im Strafverfahren rechtliches Gehör nicht gewährt worden, so fordert das Gebot der Rechtswegerschöpfung, dass er zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich durch einen entsprechenden Antrag nachträglich Gehör vor Gericht zu verschaffen (vgl. BVerfGE 33, 192 ; 42, 172 ; 42, 243 ; 42, 252 ).
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